Die große Mehrheit der österreichischen Schweinefleischproduktion wird für AMA Gütesiegel in regionaler und hoher Fleischqualität erzeugt und geschieht in geschlossenen Warmställen. Mit der ersten Novelle der Tierhaltungsverordnung wurden die Standards per 1.1.2023 für Neu- und Umbauten von Indoor-Schweineställen angehoben. Für bestehende Ställe besteht ein Bestandsschutz bis 31.12.2039. Die geänderten Haltungsvorschriften und somit der neue gesetzliche Standard für geschlossene Schweinemastställe sind:
- Keine Haltung von Schweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten
- Planbefestigter Liegebereich im Ausmaß von einem Drittel
(geschlossen und eingestreut oder max. Perforationsanteil von zehn Prozent) - Zwei verschiedene Beschäftigungsmaterialien (eines davon organisch)
- 0,8 m2 Mindestbuchtenfläche pro Schwein bis 110 kg
- Schaffung von Temperaturzonen bzw. einer Kühlmöglichkeit in geschlossenen Warmställen.